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Zur Überprüfungspflicht des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 27. September 2021 – 34 Wx 252/21 1. Im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren ist der Verfahrenspfleger gehalten, sich eine eigene Überzeugung davon zu verschaffen, dass der Vorgang, dessentwegen er bestellt wurde, im objektiven Interesse des Betroffenen liegt. Das … Weiterlesen

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