Wenn Sie dafür sorgen möchten, dass in einem gesundheitlichen Notfall keine fremde Person für Sie als Betreuer bestellt wird, sondern eine Vertrauensperson, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. In dieser Vollmacht bestimmen Sie, welche Person sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens – pflegerische Versorgung, rechtliche Angelegenheiten wie z. B. Arbeitsplatz und Mietwohnung, Vermögenssorge, Beaufsichtigung finanzieller Verpflichtungen, steuerliche Verpflichtungen – kümmern soll, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlung Sie im Fall einer schweren Erkrankung wünschen, welche Behandlung Sie ablehnen, ob Sie eine Reanimation wünschen oder nicht und welche Person Ansprechpartner für das medizinische Personal ist und medizinische Entscheidungen treffen darf.
Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie, wer in einem Notfall für Sie als Betreuer eingesetzt werden soll. Ebenso können Sie in dieser Verfügung regeln, wer auf keinen Fall als Betreuer für Sie eingesetzt werden soll.
Wenn Sie eines der obenstehenden Dokumente erstellen wollen, jedoch keine Person kennen, die Sie als Bevollmächtigten bzw. Ansprechpartner bestimmen wollen, stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.