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In Betreuungsverfahren ist Sachverständigengutachten grundsätzlich mit seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen persönlich bekanntzugeben

BGH, Beschluss vom 26. September 2018 – XII ZB 395/18 In einem Betreuungsverfahren ist das Sachverständigengutachten grundsätzlich mit seinem vollen Wortlaut an den Betroffenen persönlich bekanntzugeben; davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden … Weiterlesen

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