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Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden

LG Kassel, Beschluss vom 09. August 2018 – 3 T 400/18 Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden. Hat das Amtsgericht – trotz bestehender Betreuung – eine zwangsweise Ernährung … Weiterlesen

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