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Zur Befugnis eines Betreuers zum Vollmachtwiderruf

BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 – XII ZB 61/20 1. Die Bestellung eines Betreuers für „alle Angelegenheiten“ des Betroffenen kommt nur in Betracht, wenn dieser aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten selbst besorgen kann. Zusätzlich muss in … Weiterlesen

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