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Im Unterbringungsverfahren ist der Betroffene grundsätzlich erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens anzuhören

BGH, Beschluss vom 15.02.2012 – XII ZB 389/11 1. Im Unterbringungsverfahren ist der Betroffene grundsätzlich erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens und – sofern die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich ist – in Anwesenheit des Verfahrenspflegers anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom … Weiterlesen

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