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Zum Vorliegen einer „Unbetreubarkeit“ des Betreuten

BGH, Beschluss vom 27. September 2017 – XII ZB 330/17 1. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann … Weiterlesen

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