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Zur Frage, ob der Betreuer oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat

BGH, Beschluss vom 14. August 2008 – I ZB 20/08 Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt, nicht aber ein Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter … Weiterlesen

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