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Kündigung eines Heimvertrages über Zimmer für Betreuten bedarf in der Regel Genehmigung des Betreuungsgerichts

LG München I, Urteil vom 30. Juli 2020 – 31 S 17737/19 Die Kündigung eines Heimvertrages, mit welchem dem Betreuten ein Zimmer überlassen wird, bedarf nach § 1907 Abs. 1 S. 1 BGB zur Wirksamkeit grundsätzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts. … Weiterlesen

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