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Einwilligungsvorbehalt kann auch den Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs betreffen

AG Brandenburg, Beschluss vom 03. September 2021 – 85 XVII 154/18 Ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) kann grundsätzlich auch bei Willenserklärungen des Betroffenen angeordnet werden, die den Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs betreffen. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Betreuung wird erweitert. Die … Weiterlesen

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