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Zum Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung bei Zurverfügungstehen einer „geeigneten Person“

BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 – XII ZB 329/19 Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom … Weiterlesen

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