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Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers hängt von tatrichterlichen Feststellungen ab

BGH, Beschluss vom 06.07.2011 – XII ZB 80/11 1. Der in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt für die Bestellung eines Betreuers tatrichterliche Feststellungen dazu, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht … Weiterlesen

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