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Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässig

BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 – XII ZB 355/19 1. Die allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässig (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25. April 2018 – XII ZB 282/17, FamRZ 2018, 1251).(Rn.10) 2. Nach … Weiterlesen

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