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Eine Amputation ist eine genehmigungsbedürftige Maßnahme im Sinne des § 1904 Abs. 1 BGB

AG Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2021 – 85 XVII 230/15 Eine Amputation ist eine genehmigungsbedürftige Maßnahme im Sinne des § 1904 Abs. 1 BGB. (Leitsatz des Gerichts) Tenor 1. Die Einwilligung des Betreuers vom 01./02.09.2021 in den ärztlichen Eingriff, … Weiterlesen

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