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Zur Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen
BGH, Beschluss vom 25.04.2018 – XII ZB 282/17 Kann der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige gemäß § 303 Abs. 4 FamFG – hier als Bevollmächtigter – Beschwerde im Namen des Betroffenen einlegen, besteht keine Notwendigkeit für ein darüber hinausgehendes … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Betreuungsrecht
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